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Ethikkommission

In Deutschland dürfen Studien erst nach positiver Bewertung durch eine unabhängige Ethikkommission durchgeführt werden, die treuhänderisch für den Patienten die Abwägung der Risiken und des Nutzens für den Patienten und die Gesellschaft im allgemeinen übernimmt.

Ethikkommissionen bestehen an Universitätskliniken und bei den Landesärztekammern. Sie bestehen aus Medizinern, einem Theologen, einem Rechtswissenschaftler und einem medizinischen Laien.
Aspekte, die von der Ethikkommission begutachtet werden, sind:

  • Der Prüfplan.
  • Die durchführende Institution.
  • Die Qualifikation der beteiligten Ärzte und Wissenschaftler.
  • Die Aufklärungsmaterialien für die Patienten.
  • Der Inhalt der Einverständniserklärung.
  • Die Patientenversicherung und möglicherweise die Einschätzungen anderer Ethikkommissionen.

Begriff Ethikkommission

Unabhängiges Gremium, welches die Zulässigkeit von klinischen Studien im Hinblick auf Zumutbarkeit, Nutzen und Gefahren für den Patienten prüft. Lokal besteht pro Bundesland/Universität je eine Ethikkommission.