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Datenschutz klinische Prüfung

Eine klinische Prüfung unterliegt den Gesetzen des Datenschutzes. Das bedeutet, daß Ihre Daten nur in anonymisierter Form weitergegeben werden dürfen. Anonymisiert bedeutet, daß nicht ihr vollständiger Name, sondern nur Ihre Initialen und Ihr Geburtsjahr (nicht Geburtstag und Monat) zusammen mit den Befunddaten weitergegeben werden.

Auch während der klinischen Prüfung gibt es Kontrollen durch die Zulassungsbehörde wie auch durch die forschenden Arzneimittelhersteller, ob die Prüfung ordnungsgemäß und qualitativ hochwertig durchgeführt wird. Zum Beispiel ein Amts-Apotheker führt solche Kontrollen regelmäßig durch. Die Kontrollpersonen dürfen im Rahmen ihrer Tätigkeit zwar Ihre Akten einsehen, aber keine Akten kopieren oder aus der Praxis/Klinik mitnehmen.

Diese Personen unterliegen außerdem der Schweigepflicht.